Betriebliche Vorsorge für Ihre Mitarbeiter
Mitarbeiter sind eine wichtige Ressource für ein Unternehmen, wettbewerbsfähig zu bleiben. Soweit, so gut. Aber kann die betriebliche Vorsorge hier wirklich weiterhelfen? Welchen Mehrwert bietet die betriebliche Vorsorge mit der
- betriebliche Altersversorgung
- betriebliche Krankenversorgung
- Zeitwertkonten
Für das Unternehmen dürfen moderne Vorsorge-Instrumente zu keiner unkalkulierbaren Größe werden und Haftungsrisiken müssen minimiert werden.
Mitarbeiter sind aufgrund der Leitungsreduktionen in den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen entweder auf eine vermehrte Eigenvorsorge angewiesen oder sie werden durch Ihren Arbeitgeber in ihren Bemühungen unterstützt.
Die betriebliche Altersversorgung bietet dem Arbeitgeber viele Möglichkeiten, seine Mitarbeiter beim Aufbau einer Betriebsrente zu unterstützen. Dabei können unterschiedliche Entlohnungsvarianten, bspw. gestufte Systeme aus arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten Elementen, berücksichtigt werden.
Gesetzlichen Krankenkassen leisten für Präventionen und im Krankheitsfall nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung sind in den letzten Jahren zunehmend von Unternehmen entdeckt worden. Denn der Krankenstand der Mitarbeiter kann durch ausreichende Präventions- und Vorsorgemaßnahmen deutlich gesenkt werden.
Für einige Branchen spielt ein flexibler Vorruhestand eine große Rolle. Die demographische Entwicklung in Deutschland wird maßgeblichen Einfluss auf die künftige Festlegung der gesetzlichen Regelaltersrente haben. Fachleute prognostizieren, dass die jetzige Festlegung auf das 67. Lebensjahr nicht ausreichen wird, um das Rentenniveau zu stabilisieren. Moderne Lebensarbeitszeitmodelle, die einen vorzeitigen flexiblen Renteneintritt ermöglichen, werden deshalb künftig immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Das ibv-Team bietet Ihrem Unternehmen Lösungs- und Beratungsansätze in der Gestaltung moderner Versorgungssysteme.
Europaweite und nationale Ausschreibungen
Kommunen und öffentliche Einrichtungen sowie private Unternehmen und Konzerne, die ihre Versorgungssysteme restrukturieren wollen, stehen häufig vor der Aufgabe einer Ausschreibung auf europäischer oder nationaler Ebene. Doch bevor eine Ausschreibung eingeleitet und durchgeführt werden kann, ist eine kompetente Beratung zur Gestaltung des Versorgungswerks am Bedarf des Kunden erforderlich.
ibv kann aufgrund seines integralen Beratungsansatzes und seiner Netzwerkpartner eine ganzheitliche Dienstleistung im Rahmen einer Ausschreibung erbringen. Dadurch kann eine umfassende Betreuung vom Beginn bis zum Ende des Ausschreibungsverfahrens sichergestellt werden.
Restrukturierungen von Pensionszusagen und Versorgungswerken
Sie sind Unternehmer und steigende Pensionsrückstellungen belasten Ihre Handelsbilanz? Sie sind Steuerberater, Rechtsanwalt , Versicherungs- oder Finanzberater oder Wirtschaftsprüfer und haben Mandanten mit Versorgungswerken oder Pensionszusagen, die Sie gerne überprüfen lassen möchten?
Das ibv-Team bietet Ihnen gerne seine Expertise an.
Bestehende Versorgungsordnungen sind den veränderten Rahmenbedingungen durch Gesetzesänderungen, Änderungen von Verwaltungsanordnungen, Gerichtsentscheidungen sowie den internen Veränderungen im Unternehmen ausgesetzt. Restrukturierungen und Aktualisierungen sind deshalb unumgänglich, wenn die eingegangenen Verbindlichkeiten rechtskonform und erfüllbar bleiben sollen.
Das ibv-Team prüft bestehende Versorgungsordnungen auf ihre rechtliche Aktualität und den Ausfinanzierunggrad. Im Rahmen einer Beauftragung erarbeitet das Team Vorschläge, wie eine Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen oder dem veränderten Bedarf vorgenommen werden kann.
Im Rahmen eines Prüfungsauftrages können die verschiedenen Kompetenzen des ibv-Teams abgerufen werden. Unter anderen finden steuer-, arbeits- und bilanzrechtliche Aspekte neben den wirtschaftlichen Aspekten ihren Niederschlag in den Lösungsvorschlägen.
Aktuell suchen Unternehmen nach Lösungsansätzen, um dem wachsenden Druck im Niedrigzinsumfeld entgegenzuwirken. Verzichts- und Auslagerungsoptionen werden ebenso berücksichtigt wie mögliche Neuordnungen der Versorgungszusage.